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   OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21   

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https://dejure.org/2022,3592
OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21 (https://dejure.org/2022,3592)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2022 - 2 Ss 164/21 (https://dejure.org/2022,3592)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 2 Ss 164/21 (https://dejure.org/2022,3592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 187 StGB, § 186 StGB, § 185 StGB, § 130 StGB
    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 187 StGB ; § 186 StGB ; § 185 StGB ; § 130 StGB
    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

  • rechtsportal.de

    § 187 StGB ; § 186 StGB ; § 185 StGB ; § 130 StGB
    Strafbarkeit polemischer und überspitzter Äußerungen zur "Ehe für alle" als Beleidigung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Meinungsäußerung - Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle" nicht strafbar

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur »Ehe für alle« nicht strafbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verunglimpfung von Homosexuellen: "Persönliche Ehre nicht betroffen"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Polemische und überspitzte Online-Äußerungen zur "Ehe für alle" nicht strafbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beleidigung Homosexueller als Gesamtgruppe keine Ehrverletzung

  • hessenschau.de (Pressebericht, 28.02.2022)

    Freispruch für Kasseler Professor nach homophoben Äußerungen bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur „Ehe für alle“ nicht strafbar - Äußerung durch Meinungsfreiheit gedeckt

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ulrich Kutschera

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 2083/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verharmlosung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Ferner hat das Landgericht wiederum unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in nicht zu beanstandender Weise den Äußerungen des Angeklagten auch keine Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens im Sinne eines Übergangs zu Aggression und Rechtsbruch entnehmen können und zutreffend ausgeführt, dass auch für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträgliche Äußerungen grundsätzlich nicht verboten bzw. von der Meinungsfreiheit geschützt sind und diesen in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegenzutreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Az. 1 BvR 2083/15; zitiert nach Juris).
  • KG, 30.03.1978 - Ss 54/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Da es sich weder bei Homosexuellen noch bei in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder um eine abgrenzbare und deutlich überschaubare Gruppe handelt, schlagen entsprechende Äußerungen über die Gruppe an sich nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92; bezogen auf Soldaten; BGH, Urteil vom 23. November 1951, Az. 2 StR 612/51; bezogen auf an aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen; LG Köln, Beschluss vom 29. April 1982 - Az. 105 Qs 109/82 und 105 Qs 117/82; bezogen auf Christen; KG Berlin, Urteil vom 30. März 1978 - Az. 2 Ss 54/78; bezogen auf eine Gruppe von mehr als 200 Richtern an einem Gericht - zitiert jeweils nach Juris sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. November 2003 - Az. 1 Ss 44/03; bezogen auf Homosexuelle).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob die vom Tatrichter vorgenommene Auslegung auf einem Rechtsirrtum beruht, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt oder ob sie lückenhaft ist, weil nicht alle tatprägenden Begleitumstände berücksichtigt und nicht alle in Betracht kommenden Deutungsmöglichkeiten geprüft sind (BGHSt 21, 371; 37, 55; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. September 2015 - Az. 1 (8) Ss 654/14 - KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 1997 - Az. (4) 1 Ss 303/96 (60/97) - zitiert jeweils nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 337, Rdnr. 32 m. w. N.).
  • KG, 22.07.1997 - 1 Ss 303/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob die vom Tatrichter vorgenommene Auslegung auf einem Rechtsirrtum beruht, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt oder ob sie lückenhaft ist, weil nicht alle tatprägenden Begleitumstände berücksichtigt und nicht alle in Betracht kommenden Deutungsmöglichkeiten geprüft sind (BGHSt 21, 371; 37, 55; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. September 2015 - Az. 1 (8) Ss 654/14 - KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 1997 - Az. (4) 1 Ss 303/96 (60/97) - zitiert jeweils nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 337, Rdnr. 32 m. w. N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Da es sich weder bei Homosexuellen noch bei in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder um eine abgrenzbare und deutlich überschaubare Gruppe handelt, schlagen entsprechende Äußerungen über die Gruppe an sich nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92; bezogen auf Soldaten; BGH, Urteil vom 23. November 1951, Az. 2 StR 612/51; bezogen auf an aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen; LG Köln, Beschluss vom 29. April 1982 - Az. 105 Qs 109/82 und 105 Qs 117/82; bezogen auf Christen; KG Berlin, Urteil vom 30. März 1978 - Az. 2 Ss 54/78; bezogen auf eine Gruppe von mehr als 200 Richtern an einem Gericht - zitiert jeweils nach Juris sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. November 2003 - Az. 1 Ss 44/03; bezogen auf Homosexuelle).
  • LG Köln, 29.04.1982 - 105 Qs 109 u 117/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Da es sich weder bei Homosexuellen noch bei in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder um eine abgrenzbare und deutlich überschaubare Gruppe handelt, schlagen entsprechende Äußerungen über die Gruppe an sich nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92; bezogen auf Soldaten; BGH, Urteil vom 23. November 1951, Az. 2 StR 612/51; bezogen auf an aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen; LG Köln, Beschluss vom 29. April 1982 - Az. 105 Qs 109/82 und 105 Qs 117/82; bezogen auf Christen; KG Berlin, Urteil vom 30. März 1978 - Az. 2 Ss 54/78; bezogen auf eine Gruppe von mehr als 200 Richtern an einem Gericht - zitiert jeweils nach Juris sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. November 2003 - Az. 1 Ss 44/03; bezogen auf Homosexuelle).
  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Bei mehreren möglichen Deutungen einer Äußerung, muss die nicht zur Strafbarkeit führende Deutung der Äußerung jedoch sicher ausgeschlossen werden können, um zu einer Verurteilung zu kommen (vgl. BVerfGE 82, 43, Rdnr. 32; BVerfG NJW 2001, 3613, Rdnr. 21; NJW 2002, 3315, Rdnr. 23), was vorliegend gerade nicht der Fall ist.
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Andernfalls würde der Sinn der Äußerung verfälscht werden, weswegen das Landgericht sämtliche beanstandeten Äußerungen im Interview im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes als Meinungsäußerung angesehen und in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit einbezogen hat; andernfalls drohte eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - Az. 1 BvR 23/94; zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Bei mehreren möglichen Deutungen einer Äußerung, muss die nicht zur Strafbarkeit führende Deutung der Äußerung jedoch sicher ausgeschlossen werden können, um zu einer Verurteilung zu kommen (vgl. BVerfGE 82, 43, Rdnr. 32; BVerfG NJW 2001, 3613, Rdnr. 21; NJW 2002, 3315, Rdnr. 23), was vorliegend gerade nicht der Fall ist.
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 612/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21
    Da es sich weder bei Homosexuellen noch bei in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder um eine abgrenzbare und deutlich überschaubare Gruppe handelt, schlagen entsprechende Äußerungen über die Gruppe an sich nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - Az. 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92; bezogen auf Soldaten; BGH, Urteil vom 23. November 1951, Az. 2 StR 612/51; bezogen auf an aktiv an der Entnazifizierung beteiligten Personen; LG Köln, Beschluss vom 29. April 1982 - Az. 105 Qs 109/82 und 105 Qs 117/82; bezogen auf Christen; KG Berlin, Urteil vom 30. März 1978 - Az. 2 Ss 54/78; bezogen auf eine Gruppe von mehr als 200 Richtern an einem Gericht - zitiert jeweils nach Juris sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. November 2003 - Az. 1 Ss 44/03; bezogen auf Homosexuelle).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14

    Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Die Aufgabe des Revisionsgerichts ist es dabei, die Schlussfolgerungen, auf denen die Auslegung beruht, darauf zu überprüfen, ob sie einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungs-, Denk- oder Sprachgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lassen (siehe BGH, Urteil vom 15.11.1967 - 3 StR 4/67, juris Rn. 7, BGHSt 21, 373; Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146; KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2020 - (5) 161 Ss 74/20 (31/20), juris Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.02.2022 - 2 Ss 164/21, juris Rn. 14, NStZ-RR 2022, 181; Urteil vom 30.11.2022 - 3 Ss 131/22, juris Rn. 14; Hanseatisches OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.1970 - 2 Sz 41/70, juris Ls., NJW 1970, 1649; OLG Jena, Urteil vom 27.09.2016 - 1 OLG 171 Ss 45/16, juris Rn. 20, OLGSt StGB § 130 Nr. 14).
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